Geschichte

Die ersten drei Jahre (1997-2000) von Klaus Semmler, DFT-Gründungspräsident

Die Gründung der DFT steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem neuen Anlauf für ein Psychotherapeutengesetz in der zweiten Hälfte der 90-er Jahre.

1978 scheiterte ein erster Versuch an der Uneinigkeit der Psychotherapeutenverbände sowie am Widerstand der Ärzteschaft, 1993 ein zweiter Anlauf am Bundesrat.

Bis zum Inkrafttreten des jetzigen Psychotherapeutengesetzes am 1. Januar 1999  durften nur Ärzte psychotherapeutische Leistungen abrechnen. Da sie dem Bedarf an Psychotherapie nicht gerecht werden konnten, durften sie psychotherapeutisch ausgebildete Psychologen im sog. Delegationsverfahren als „Heilhilfspersonen“ hinzu ziehen.

Um eine Möglichkeit zur Abrechnung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie  im Delegationsverfahren zu erhalten, mussten Psychologen (sowie auf der Seite der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialpädagogen) die umfangreiche analytische Ausbildung an einem von der KBV anerkannten Institut absolvieren, die sog. verklammerte Ausbildung.

In der Diskussion um die Ausgestaltung des bevorstehenden Gesetzes standen sich zwei große Gruppierungen von Fach- und Berufsverbänden gegenüber: Die Arbeitsgemeinschaft Richtlinienpsychotherapie (AGR), welche die analytischen und verhaltenstherapeutischen Verbände derjenigen repräsentierte, die bereits im Kassensystem arbeiteten sowie die Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie (AGPT), welche diejenigen KollegInnen vertrat, die aufgrund von Übergangsregelungen den Zugang zu diesem System begehrten. Da von Seiten der Politik eindeutig signalisiert wurde, dass ausschließlich die bestehenden Richtlinienverfahren zur Abrechnung mit Krankenkassen zugelassen werden würden, war hier die Trennlinie, wer die zahlreichen KollegInnen, die bundesweit zumindest die Voraussetzung zu einer (vorübergehenden) Ermächtigung erfüllten, in den Richtlinienverfahren „nachqualifizieren“ sollte/durfte. Für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zielten die AGR-Verbände die Schaffung eines Nadelöhrs an: Nur die KBV-anerkannten psychoanalytischen Institute sollten berechtigt und anerkannt sein, die Nachschulung für die zahlreichen Kollegen, u. a. aus den humanistischen Verfahren, durchzuführen.

Diese Situation war für uns der Anstoß zur Gründung der DFT: nach einer langen Sitzung der Landesgruppenleitungen des damaligen Deutschen Psychotherapeutenverbandes (DPTV) in Berlin am 15.02.97 brachte Prof. Rainer Richter, Mitbegründer dieses Berufsverbandes, die Idee auf, eine eigene Fachgesellschaft für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie anzustoßen, die ein Dach bilden sollte für die zukünftigen TP-TherapeutInnen sowie für PsychoanalytikerInnen  und psychodynamisch arbeitende Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Kurze Zeit später, am 08.03.97, setzten wir diese Idee mit der Gründungsversammlung in Hamburg um, wurden kurz danach in die AGPT aufgenommen und beteiligten uns fortan am politischen Diskurs im Vorfeld des PTG.

Vor uns lag viel Arbeit: die Gründung eines Weiterbildungskreises der DFT, in dem bundesweit praktizierende KollegInnen akkreditiert wurden, die entweder als AusbilderInnen in Psychoanalytischen Instituten oder in der ärztlichen Weiterbildung tätig waren oder eine äquivalente Qualifikation hatten. Die Lehrangebote dieser von uns akkreditierten KollegInnen wurden (bis auf eine Ausnahme)  problemlos von den KVen anerkannt, so dass über die Ermächtigung hunderte von PsychologInnen, die nicht durch das von der AGR vorgesehene Nadelöhr gekommen wären, ermächtigt und später zugelassen werden konnten.

Für die Zulassung zur Ermächtigung im Rahmen der Übergangsregelung des PTG war eine weitere wichtige Aufgabe der jungen Fachgesellschaft, Zertifikate und Ausbildungsbescheinigungen von hunderten von KollegInnen bundesweit zu sichten, um die darin enthaltenen tiefenpsychologischen Anteile in Anlehnung an die Musterweiterbildungsordnung der Ärzte anzuerkennen. Auch hier nutzten die KVen schnell die fachliche Kompetenz der jungen DFT.

Ein erster Versuch, die (fachlich damals nirgendwo definierte) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie begrifflich zu fassen, geschah während zweier Fachtagungsklausuren in Hamburg, auf denen wir mit prominenten Repräsentanten unseres Faches versuchten, die Eigenständigkeit der TP auf den Begriff zu bringen.

Der Aufbau einer Geschäftsstelle, die in den Räumen meiner Praxis ihren Anfang nahm, passierte parallel zu den anderen Aktivitäten und dank eines großzügigen Kredits des DPTV konnten wir unsere erste Sekretärin, Maren Wittorf, einstellen, die, mit einer kurzen Unterbrechung, bis heute sachkundig viele Obliegenheiten der DFT verwaltet.

Als der erste Vorstand der DFT im Jahre 2000 die Amtsgeschäfte an den nachfolgenden Vorstand übergab, konnten wir auf einige Ergebnisse zurückblicken: u.a. durch die DFT waren hunderte KollegInnen ermächtigt worden, die durch die Nachqualifikation ihre Chance zur Zulassung auf einen Kassensitz wahrnehmen konnten und damit für die Patientenversorgung zur Verfügung standen. Ausgehend von Bayern, wo der erste Versuch mißlang, hatten wir begonnen, neu entstandene,  staatlich anerkannte Ausbildungsinstitute miteinander in einen Dialog zu bringen und zu einem Verbund zusammenzuschließen. In Hamburg begründeten wir eine Tradition öffentlicher Vortragsveranstaltungen und Seminare. Die DFT hatte eine Stimme im Konzert der maßgeblichen Berufs- und Fachverbände und wurde, obgleich noch sehr jung, zu einer Anhörung in den Bundestagsausschuss Gesundheit nach Bonn eingeladen. Und dreieinhalb Jahre nach  der Gründung zählte sie bereits über vierhundert Mitglieder.

Meilensteine

  • 1997 – 2000 Klaus Semmler Gründungspräsident
    • 1. PTG
  • 2000 – 2017 Rainer Richter
  • 2017 – 2020 Karlfried Hebel-Haustedt
    • 2. PTG
    • Gutachter TP
  • 2020 – 2022 David Roth
    • MWBO