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DFT - Supervisoren

Anerkennung als DFT-Supervisor/in

Eine Liste der bisher zertifizierten DFT-Supervisoren können Sie hier downloaden:

Zertifizierte DFT-Supervisoren Stand Januar 2012

 

Als Supervisor/in kann ein Mitglied der DFT auf Antrag vom Präsidium anerkannt werden, wenn es die folgenden Kriterien nachweislich erfüllt:

 Antrag_DFT-Supervisor.pdf

 

  • Anerkennung als ärztliche/r oder psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (entsprechende Weiterbildung bei Ärzten bzw. Approbation),
  • Fachkunde in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
  • Mind. 5 Jahre Berufspraxis nach Anerkennung, bei überwiegender psychotherapeutischer Tätigkeit
  • mind. 3 Jahre regelmäßige Lehrtätigkeit in der Psychotherapie (Vermittlung theoretischer und praktisch fachlicher Inhalte in Form von Vorträgen oder Seminaren)
    oder
  • Nachweis von 300 Stunden Supervisions-Tätigkeit im Bereich Psychotherapie.

 

(Die Lehrtätigkeit muss in der Regel an einem anerkannten Ausbildungsinstitut oder einer Universität erbracht werden. Wurde sie in anderen Bereichen der Psychotherapie geleistet, kann sie als äquivalent anerkannt werden, wenn zusätzlich die Teilnahme an einem Supervisions-Seminar bei der DFT nach Abschluss der eigenen Aus-/Weiterbildung nachgewiesen wurde.)

Die Anerkennung wird zunächst auf 5 Jahre befristet, danach ist ein Antrag auf Verlängerung möglich.

Für Prüfung und Verwaltungsaufwand berechnen wir für die Akkreditierung 50,- €.

Zur Beantragung der Anerkennung senden DFT-Mitglieder bitte entsprechende Unterlagen mit einem formlosen Antrag (oder dem Antragsformular oben) an die DFT-Bundesgeschäftsstelle.

Interessenten/innen für ein Supervisions-Seminar melden sich bitte ebenfalls bei der Geschäftsstelle.

DFT e.V. - Humboldtstraße 94 - 22083 Hamburg